ZIP 2017, 2235
Steuerberaterhaftung für Insolvenzverschleppungsschäden im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
Haftungsfragen zwischen § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB und dem Grundsatz des beschränkten Mandats
Die Problematik der Haftung von Beratern für Insolvenzverschleppungsschäden des Mandanten (oder auch Dritter) ist nach wie vor von hoher Aktualität und Praxisrelevanz. Zuletzt hat der IX. Zivilsenat des BGH – durchaus überraschend – seine Rechtsprechung zur Haftung des Steuerberaters bei der Erstellung des Jahresabschlusses geändert und die Haftungsgefahren für diese Berufsträger erweitert. Der Beitrag ordnet die Entwicklung in ihren systematischen Kontext ein und geht der dogmatischen Konsistenz wie auch der Überzeugungskraft einer Ausweitung der Beraterpflichten (in Form von Hinweispflichten) bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach.
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- *)Dr. iur., Rechtsreferendar im Bezirk des OLG Koblenz
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