ZIP 2017, 2241
Leitsatz des Gerichts:
Widerrufen mehrere Darlehensnehmer ihre auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärungen oder wandelt sich nach Widerruf nur eines der Darlehensnehmer der Verbraucherdarlehensvertrag im Verhältnis zu sämtlichen Darlehensnehmern in ein (einheitli-ZIP 2017, 2242ches) Rückgewährschuldverhältnis um, sind die Darlehensnehmer Mitgläubiger der aus dem Rückgewährschuldverhältnis resultierenden Ansprüche (Fortführung von Senatsurt. v. 11. 10. 2016 – XI ZR 482/15, ZIP 2016, 2306 = WM 2016, 2295, Rz. 22, z. V. b. in BGHZ).
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.