RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2017
Aktuell351
LG Braunschweig weist Klage von Leasingnehmer gegen VW wegen Abgasskandals ab
Das LG Braunschweig hat mit Urteil vom 27. 10. 2017 (11 O 274/17) die Klage der Deutsche See GmbH auf Rückzahlung von Leasingraten sowie Wartungskosten i. H. v. 12,5 Mio. € wegen der Abgasmanipulationen der VW AG abgewiesen.
Die Deutsche See hatte mit der VW Leasing GmbH 471 Leasingverträge geschlossen. Fast die Hälfte der geleasten Kfz war mit dem vom Abgasskandal betroffenen Motor-Typ EA 189 ausgestattet. Die Deutsche See hatte ihre Klage damit begründet, dass VW aktiv zu verstehen gegeben habe, die zu leasenden Kfz würden die in den USA geltenden strengeren Grenzwerte, zumindest aber die Grenzwerte nach Euro 5 nicht überschreiten.
Nach Auffassung des LG sei jedoch nicht erwiesen, dass VW entsprechende Erklärungen abgegeben habe. Dabei sei zu berücksichtigen, dass VW nicht verpflichtet sei, die US-amerikanischen Vorgaben oder die hiesigen Grenzwerte außerhalb des Prüfstands einzuhalten. Es habe für VW auch kein Grund bestanden, die Deutsche See darüber aufzuklären, dass ein Teil der Kfz über die Manipulationssoftware verfügte.