RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2017
Aktuell349
BGH: Heilung eines Formmangels der Übernahmeerklärung durch Eintragung
Nach der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister kann ein Mangel der Form der Übernahmeerklärung nicht mehr mit Erfolg gerügt werden. Das hat der BGH mit Urteil vom 17. 10. 2017 (KZR 24/15 – ConsulTrust) entschieden.
Neben dem Fehlen einer Übernahmeerklärung könnten grundsätzlich nur solche Mängel gerügt werden, die in Zweifel stellen, ob die betreffende Erklärung in zurechenbarer Weise veranlasst worden ist, insbesondere mangelnde Geschäftsfähigkeit und fehlende Vollmacht. Eine Anfechtbarkeit der Übernahmeerklärung wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder anderer Willensmängel scheide dagegen aus, ebenso die Berufung auf Mängel der Form der Übernahmeerklärung.
Darüber hinaus hat der BGH entschieden, dass der Verstoß eines Rechtsgeschäfts gegen das Vollzugsverbot auch unter der Geltung von § 41 Abs. 1 GWB i. d. F. der 7. GWB-Novelle nicht zu dessen Nichtigkeit geführt habe, sondern nur zur schwebenden Unwirksamkeit.