ZIP 2007, 2287
Leitsatz des Gerichts:
Ein in einem anderen Mitgliedstaat der EU eröffnetes Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragsgegners hat für das vor einem deutschen Gericht anhängige Vollstreckbarkeitsverfahren nach Art. 38 ff. EuGVVO i.V.m. dem AVAG zur Folge, dass dieses Verfahren gem. § 240 ZPO unterbrochen wird, sofern es sich im Beschwerdeverfahren nach dem AVAG befindet.
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