RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2005RechtsprechungGesellschafts- und KapitalmarktrechtFGG §§ 142, 141a Abs. 1; GmbHG a.F. § 60 Abs. 1 Nr. 4Amtslöschung der Löschung einer vermögenslosen Gesellschaft wegen wesentlicher VerfahrensfehlerFGG§ 142FGG§ 141aGmbHG§ 60OLG München, Beschl. v. 03.08.2005 – 31 Wx 004/05 (rechtskräftig; LG München I)OLG MünchenBeschl.3.8.200531 Wx 004/05rechtskräftigLG München I
Leitsätze des Gerichts:
1. Die Amtslöschung der Löschung einer vermögenslosen Gesellschaft kann nur erfolgen, wenn bei der Löschung wesentliche Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen wurden.
2. Die Löschung einer vermögenslosen Gesellschaft kann auch dann erfolgen, wenn sie nicht über einen gesetzlichen Vertreter verfügt. Das rechtliche Gehör wird durch die Veröffentlichung der Löschungsabsicht in den für die Bekanntmachung der Eintragung in das Handelsregister bestimmten Blättern gewahrt.
3. Ist eine Gesellschaft durch Eröffnung des Konkursverfahrens aufgelöst, können die Gesellschafter nicht die Fortsetzung beschließen, es sei denn, das Konkursverfahren wird nach Abschluss eines Zwangsvergleichs eingestellt oder aufgehoben oder ist auf Antrag des Gemeinschuldners eingestellt worden.