ZIP 2013, 2361
Leitsatz des Gerichts:
Ein eingetragener Kaufmann kann gem. § 152 Satz 1 UmwG auch Teile seines Privatvermögens (hier: Auflassungsvormerkung) ausgliedern. Die Einbeziehung in die Ausgliederung erfolgt in diesem Fall durch Umwidmung des Privatvermögens in das Unternehmensvermögen, die in grundbuchmäßiger Form (§ 29 Abs. 1 Satz 1 GBO) durch notariell beurkundeten Ausgliederungsvertrag nachgewiesen werden kann.
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