RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2013Aktuell356
BGH zu den Anwaltskosten bei Abmahnung aus Gebrauchs- und Geschmacksmuster
Der BGH hat mit Urteil vom 13.11.2013 (X ZR 171/12) zu den Anwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und einem Geschmacksmuster Stellung genommen. Das für die Wertbemessung maßgebliche Interesse des Schutzrechtsverletzers sei nach den wirtschaftlichen Folgen zu bemessen, die ihm aus der Inanspruchnahme aus den Schutzrechten drohten. Diese entsprächen regelmäßig dem Interesse des Schutzrechtsinhabers an der Geltendmachung seiner Ansprüche, deren Wert nach dem Wert des Schutzrechts und seiner Beeinträchti-ZIP 2013, A 96gung durch den Verletzer zu schätzen sei.
Von einem überdurchschnittlichen Umfang oder einer überdurchschnittlichen Schwierigkeit der Tätigkeit eines Anwalts, die eine Überschreitung der Regelgebühr von 1,3 rechtfertigt, könne auch bei einer Gebrauchsmuster- oder Gemeinschaftsgeschmacksmustersache nicht pauschal ausgegangen werden. Dies gelte insbesondere, wenn weder die Schutzfähigkeit in Ansehung des Stands der Technik bzw. vorbekannter Gestaltungen zu beurteilen sei, noch im Zusammenhang mit der geltend gemachten Verletzung aufwändige Prüfungen erforderlich gewesen seien.