ZIP 2015, 2371
Leitsatz der Redaktion:
Die Rechtsprechung, derzufolge ein anhängiges gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren unzulässig geworden ist, nachdem der BGH seine Rechtsprechung zum Anspruch der Aktionäre auf ein gerichtlich überprüfbares Barabfindungsangebot nach einem Delisting mit der Frosta-Entscheidung vom 8. 10. 2013 (II ZB 26/12, ZIP 2013, 2254) aufgegeben hat, ist verfassungsgemäß.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.