RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2010RechtsprechungInsolvenz- und SanierungsrechtInsO §§ 129, 132 Abs 1 Nr. 1; BGB § 812 Abs. 2Keine anfechtbare Rechtshandlung bei abredewidriger Gutschrift auf dem Konto des Insolvenzschuldners und anschließender Umbuchung auf das vereinbarte EmpfängerkontoInsO§ 129InsO§ 132BGB§ 812OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.05.2009 – 17 U 467/08 (LG Mosbach), WM 2009, 1899OLG KarlsruheUrt.19.5.200917 U 467/08WM 2009, 1899LG Mosbach
Leitsatz des Gerichts:
Weicht das Kreditinstitut eigenmächtig von einem Überweisungsvertrag ab, indem es den überwiesenen Geldbetrag nicht unmittelbar auf dem vereinbarten Empfängerkonto, sondern zunächst auf einem Konto des späteren Insolvenzschuldners gutschreibt, so beruht die anschließende Umbuchung auf das Empfängerkonto weder auf einer nach § 132 InsO anfechtbaren Rechtshandlung des Schuldners, noch führt sie zu einer Benachteiligung der Insolvenzgläubiger i.S.v. § 129 InsO.
Mitgeteilt von Vors. Richter am OLG Dr. Bernd Müller-Christmann, Karlsruhe