ZIP 1998, 2081
Schiedsgutachterabreden und die Durchführung selbstständiger Beweisverfahren
Mit Schiedsgutachterabreden beschränken die Parteien eines Vertrages bewusst die Möglichkeiten der Beweisführung im Prozess. Der Verfasser untersucht, unter welchen Voraussetzungen deshalb die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens (§§ 485 ff ZPO) unzulässig ist, und geht damit zusammenhängenden weiteren Fragen nach: Kann ein Gutachten, das im selbstständigen Beweisverfahren erstellt wurde, das vertraglich vereinbarte Schiedsgutachten ersetzen? Wie ist mit dem möglichen Nebeneinander der Ergebnisse des selbstständigen Beweisverfahrens und des Schiedsgutachtens umzugehen?
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- Dr. iur., Professor an der Fachhochschule in Kiel
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