ZIP 1998, 2095
Leitsätze des Gerichts:
1. Für eine analoge Anwendung des § 11 Abs. 2 GmbHG auf den für eine GmbH handelnden Geschäftsführer besteht jedenfalls beim Kauf der Geschäftsanteile an einer „Vorrats“-GmbH kein Bedürfnis, wenn das rechtsgeschäftliche Handeln erst nach Erwerb der Geschäftsanteile und Bestellung des Geschäftsführers erfolgt.
2. Dies gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt des rechtsgeschäftlichen Handelns die beschlossene Umgründung der „Vorrats“-GmbH zwar zum Handelsregister angemeldet, aber noch nicht eingetragen worden ist.
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