ZIP 1999, 2115
Leitsätze des Gerichts:
1. Nach Abstandnahme vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz darf die Sachdienlichkeit einer Aufrechnung, wenn überhaupt, nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen verneint werden.
2. Bei mehreren hintereinander hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Forderungen ist die Sachdienlichkeit für jede Aufrechnungsforderung gesondert zu prüfen.
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