ZIP 2002, 2262
Leitsatz des Gerichts:
Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert keine späteren Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Mängelbeseitigung, wenn der Eigentümer das Werk vom Unternehmer als mangelfrei abgenommen hat. Sie dient auch nicht der Absicherung eines Mietausfallschadens (§ 286 Abs. 1 BGB a.F.) und vom Eigentümer zu erbringender öffentlicher Sanierungsabgaben.
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