ZIP 2005, 2277
Cash-Pool: Fehlgeschlagene Kapitalmaßnahmen und Heilung im Recht der GmbH
Cash-Management-Systeme zur Optimierung des Einsatzes liquider Mittel gehören zu den fest etablierten Instrumentarien des Finanzmanagements großer Konzerne. Beim sog. Cash-Pooling werden die Finanzmittel der Konzerngesellschaften durch Einbindung in einen Cash-Pool bei der Konzernmutter oder einer konzerneigenen Betreibergesellschaft konzentriert und dazu genutzt, Fremdverbindlichkeiten soweit wie möglich zu reduzieren und die Zinsbelastung bzw. Zinserträge zu optimieren. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist in diesem Zusammenhang bei Bargründungen und Barkapitalerhöhungen besondere Vorsicht geboten. Bei Einbindung der Gesellschaft in einen Cash-Pool besteht nämlich die Gefahr des Fehlschlagens der Bareinlageleistung. Die Praxis zeigt, dass dieses Risiko in vielen Fällen nicht gesehen oder falsch beurteilt wird. Der nachfolgende Beitrag stellt die sich in diesem Zusammenhang ergebende Rechtslage nach GmbH-Recht dar und zeigt auf, wie das Fehlschlagen der Bareinlageleistung nachträglich geheilt werden kann.
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt, Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln
- **
- Maître en Droit, Rechtsanwalt, Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.