ZIP 1997, 244
Leitsatz des Gerichts:
Veräußern Gesellschafter bürgerlichen Rechts, die fälschlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, ihre Gesellschaftsanteile an einen Dritten, so kann dieser das Eigentum an dem Grundstück nicht auf Grund des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs erwerben.
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