ZIP 1997, 257
Leitsätze des Gerichts:
1. Aus Art. 21 EV kann kein Eintritt des Übernehmers eines Grundstücks in schuldrechtliche Verträge hergeleitet werden, die nicht der Voreigentümer, sondern der zur Nutzung Berechtigte vor dem Vermögensübergang im eigenen Namen abgeschlossen hat.
2. Zur Frage der Beendigung eines Energielieferungsvertrags nach dem Recht der DDR.
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