RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2012Aktuell40
BGH: Keine Heizkostenabrechnung nach Abflussprinzip
Eine Heizkostenabrechnung nach dem sog. Abflussprinzip entspricht nicht den Anforderungen der Heizkostenverordnung. Das hat der BGH mit Urteil vom 1.2.2012 (VIII ZR 156/11) entschieden.
Der Regelung in § 7 Abs. 2 HeizkostenV sei zu entnehmen, dass nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden können (sog. Leistungsprinzip). Dem werde eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip nicht gerecht.
Darüber hinaus hat der BGH entschieden, dass ein derartiger Mangel der Abrechnung nicht durch eine Kürzung der Heizkostenforderung nach § 12 HeizkostenV ausgeglichen werden kann. Denn diese Vorschrift betreffe nur den Fall, dass über die Kosten des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird.