RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2012Aktuell42
BAG zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
Der Arbeitgeber hat für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements zu prüfen. Ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt, hat der Betriebsrat zu überwachen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist nicht von der Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer abhängig. Das hat das BAG mit Urteil vom 7.2.2012 (1 ABR 46/10) entschieden. Für die Ausübung seines gesetzlichen Überwachungsrechts müsse der Betriebsrat diesen Personenkreis kennen; einer namentlichen Benennung stünden weder datenschutzrechtliche Gründe noch das Unionsrecht entgegen.