ZIP 2017, 285
Leitsatz des Gerichts:
Für die Eintragung einer Änderung der inländischen Geschäftsanschrift einer KG – ohne gleichzeitige Sitzverlegung – im Handelsregister fällt die Gebühr nach Nr. 1504 GV zur HRegGebV an.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.