ZIP 1980, 527
Leitsätze:
1. Beauftragt eine GmbH einen Wirtschaftsprüfer, steht das Recht zur Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht nicht nur zur Disposition der GmbH, sondern auch der Person, die hinsichtlich der anvertrauten Sachen Betroffene des Vertrauensverhältnisses zwischen Berufsgeheimnisträger und seinem Vertragspartner ist.
2. In einem Strafverfahren gegen die Geschäftsführer einer GmbH sind Betroffene die anvertrauenden Geschäftsführer. Ihnen steht das Recht der Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht zu.
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