ZIP 2011, 347
Leitsätze der Redaktion:
1. Hat der Arbeitgeber mit der Durchführung der Altersversorgung eine Unterstützungskasse beauftragt, die ihre Leistungen kongruent über eine Versicherung rückdeckt, stehen Rechte an der Rückdeckungsversicherung nicht dem Arbeitgeber, sondern der Unterstützungskasse zu.
2. In der Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter deshalb in diesem Fall den Rückkaufswert der Rückdeckungsversicherung nicht zur Masse ziehen.
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