ZIP 2012, 297
Aktienrechtsnovelle 2012 – der Regierungsentwurf aus Sicht der Praxis
Ende Dezember 2011 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes beschlossen. Seit dem im November 2010 vom BMJ vorgestellten Referentenentwurf ist über ein Jahr vergangen. Aus der „Aktienrechtsnovelle 2011“ wird damit eine „Aktienrechtsnovelle 2012“. Ziel ist die punktuelle Weiterentwicklung des geltenden Aktienrechts in einzelnen, inhaltlich nicht miteinander verbundenen Themen. Der Gesetzentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf – als Reaktion auf Anregungen, aber auch kritische Einwände der Verbände und Wissenschaft – teilweise grundlegende Änderungen und Überarbeitungen. Dies betrifft insbesondere Inhaberaktien bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften. Zudem sind die bereits im Referentenentwurf vorgesehenen Klarstellungen von Zweifelsfragen und Beseitigungen von Redaktionsversehen aus früheren Gesetzgebungsverfahren um einige zwar kleinere, gleichwohl insbesondere für die Hauptversammlung börsennotierter Aktiengesellschaften praxisrelevante Punkte ergänzt worden. Der nachfolgende Beitrag stellt die geplanten Neuregelungen vor, vergleicht sie mit dem Referentenentwurf und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
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- Dr. iur., LL.M. (Univ. of Chicago), Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Hengeler Mueller, Düsseldorf
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- Dr. iur., Rechtsanwalt und Senior Associate der Sozietät Hengeler Mueller, Düsseldorf
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