ZIP 2012, 330
Leitsätze des Gerichts:
1. Zum genehmigten Kapital bei einer GmbH.
2. Die Entscheidung über den Ausschluss des Bezugsrechts der Gesellschafter kann dem Geschäftsführer übertragen werden.
3. Der Geschäftsführer kann auch zur Anpassung der Satzung ermächtigt werden.
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