ZIP 2015, 324
Leitsatz des Gerichts:
Auch wenn nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 25.1.2011 – 34 Wx 148/10, ZIP 2011, 276) die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung infolge Nießbrauchsstellung als Belastung am Gesellschaftsanteil eines BGB-Gesellschafters im Grundbuch nach dem Rechtszustand vom 18.8.2009 (ERVGBG v. 11.8.2009, BGBl I, 2713) nicht mehr in Frage kommt, hat es – ohne Bewilligung von Betroffenen – bei vorgenommenen Alteintragungen zu verbleiben.
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