ZIP 2021, 346
Leitsätze des Gerichts:
1. Ein Vorlagebeschluss wird spätestens mit seinem Eingang beim OLG wirksam.
2. Führt eine Pressemitteilung des Emittenten zu einer mitteilungspflichtigen Insiderinformation, kann dies seine Haftung wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen begründen.
3. Ein Erwerb von Finanzinstrumenten liegt auch bei der Zeichnung von Aktien aus einer Kapitalerhöhung vor.
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