Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2021
Aktuell47
RegE zum Stiftungsrecht
Die Bundesregierung hat am 3. 2. 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen (zum RefE s. ZIP-aktuell Heft 42/2020, Nr. 274). Damit für alle Stiftungen dasselbe Zivilrecht gilt, soll es künftig bundeseinheitlich im BGB geregelt werden. Darüber hinaus sollen die rechtlichen Voraussetzungen für ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung geschaffen werden.
Insbesondere werden die Voraussetzungen für Satzungsänderungen und die Auflösung und Aufhebung neu geregelt. Ewigkeitsstiftungen, die ihren Zweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen können, sollen ihren Zweck beschränken oder ihre Stiftung in eine Verbrauchsstiftung umgestalten können. Wenn der Stiftungszweck durch diese Maßnahmen nicht dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann, können die Stiftungen aufgelöst oder aufgehoben werden. Zudem soll ein Verfahren geschaffen werden, durch das Stiftungen ohne Auflösung und Liquidation im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge anderen Stiftungen zugelegt oder mit andern Stiftungen zusammengelegt werden können.
Der RegE ist abrufbar unter bmjv.de.