ZIP 2006, 349
Vorstandsvergütungen und Abfindungen auf dem aktien- und strafrechtlichen Prüfstand – Das Mannesmann-Urteil des BGH
Besprechung des BGH-Urteils v. 21.12.2005 – 3 StR 470/04, ZIP 2006, 72
Das Mannesmann-Urteil des 3. Strafsenats enthält zahlreiche sowohl aktien- als auch strafrechtlich wichtige Aussagen für die Pflichten des Aufsichtsrats und die Konkretisierung des Unternehmensinteresses. Der Beitrag beleuchtet kritisch aus aktienrechtlicher Sicht die aktienrechtlichen Annahmen des BGH und plädiert für einen Zwei-Stufen-Test für die Behandlung der Untreue im Rahmen unternehmerischer Entscheidungen.
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- Dr. iur, Universitätsprofessor in Göttingen, Institut für Wirtschaftsrecht. Der Verf. war auf keiner Seite der Verfahrensbeteiligten involviert.
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