ZIP 1980, 726
Verlängerte Eigentumsvorbehaltsklauseln und AGB-Gesetz
Verlängerte Eigentumsvorbehaltsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind überaus häufig. Darunter werden Vorbehaltsklauseln verstanden, in denen der AGB-Verwender durch Verarbeitungs-, Erlös- und Vorausabtretungsklauseln sich künftige Sicherheiten anstelle der ursprünglichen Sachsicherheit abtreten läßt1. Diese Klauseln zielen darauf ab, die Kaufpreisforderung des AGB-Verwenders in horizontaler Verlängerung zu sichern; für sich allein genommen sind sie im Kern nach § 9 AGBG nicht zu beanstanden. Ohne daß ein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird, sollen nachfolgend die praktisch häufigsten Klauseln im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts einer näheren Prüfung unterzogen werden.
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- 1)Definition in Anlehnung an Serick, BB 1971, 2 ff.
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