ZIP 1981, 953
Zur Frage der Zweckmäßigkeit und Zulässigkeit der öffentlichen Bekanntmachung konkursabweisender Beschlüsse gem. §107 KO
Seit 1975 veröffentlicht das Konkursgericht Düsseldorf die Abweisungsbeschlüsse gem. § 107 KO. In diesem Zeitraum von fast sieben Jahren sind also – abgesehen von Nachlaßkonkursen – alle Konkursabweisungen wegen Masselosigkeit des Schuldners überregional bekanntgemacht worden. Das sind insgesamt ca. 2 500 Verfahren gewesen. Es hat in keinem Fall eine Gläubigerbeschwerde wegen der Veröffentlichungskosten gegeben, noch ein Schadensersatzbegehren eines Schuldners, der sich durch die öffentliche Bekanntmachung seiner Vermögenslosigkeit geschädigt gefühlt hätte.
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