ZIP 1981, 996
Leitsatz:
Wird eine bei einem Lagerhalter eingelagerte Ware netto Kasse gegen Lieferschein unter Eigentumsvorbehalt verkauft, so erwirbt der Käufer, dem ein Lieferschein übergeben worden ist, das Eigentum an der Ware bei deren Bezahlung, sofern die Ware nicht durchgehandelt werden sollte.
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