ZIP 2004, 414
Leitsatz der Redaktion:
Beim Beitritt eines Anlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds ist eine in dem Prospekt der aufnehmenden Objektgesellschaft enthaltene und nicht drucktechnisch hervorgehobene Klausel überraschend und deshalb unwirksam, die eine Haftungsbegrenzung (hier: Verkürzung der Verjährungsfrist) auch zu Gunsten der beim Vertrieb der Vermögensanlage tätig gewordenen selbstständigen Unternehmer vorsieht.
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