RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2014Aktuell59
EuGH zur Zulässigkeit von Hyperlinking
Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über Hyperlinks auf geschützte Werke verweisen, die auf einer anderen Seite frei zugänglich sind. Das gilt auch dann, wenn Internetnutzer, die einen Link anklicken, den Eindruck haben, dass das Werk auf der Seite erscheint, die den Link enthält. Das hat der EuGH mit Urteil vom 13.2.2014 in der Rs C-466/12 – Svensson u. a. entschieden.
Es liege keine Handlung der öffentlichen Wiedergabe i. S. v. Art. 3 Abs. 1 RL 2001/29/EG vor, denn dafür müsse sich die Wiedergabe an ein neues Publikum richten, d. h. an ein Publikum, das die Urheberrechtsinhaber nicht hatten erfassen wollen, als sie die ursprüngliche Wiedergabe erlaubten. Ein neues Publikum werde aber nicht erschlossen, wenn das Werk bereits zuvor frei zugänglich war.
Der EuGH hat weiter festgestellt, dass die Mitgliedstaaten nicht das Recht haben, einen weiter gehenden Schutz der Inhaber von Urheberrechten durch Erweiterung des Begriffs der „öffentlichen Wiedergabe“ vorzusehen.