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BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - II ZB 33/20

Leitsatz des Gerichts:
Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts wegen zu löschen, wenn sein Ausscheiden aufgrund einer Anmeldung eingetragen werden kann.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.05.2021 09:06

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