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BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - IX ZB 66/20

Leitsatz des Gerichts:
Erklärt der Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung einseitig für erledigt, kann seine Kostentragungspflicht nicht damit begründet werden, dass der Insolvenzantrag trotz der Erfüllung weiterhin zulässig ist.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.11.2021 10:16

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