BGH, Beschluss vom 21. Juli 2022 - IX ZB 63/21
Leitsatz des Gerichts:
Der Insolvenzverwalter kann auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses keine Geldforderungen des Schuldners gegen Drittschuldner pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.08.2022 09:41