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Aktuelle Nachrichten


OLG Dresden v. 22.3.2023 - 5 MK 1/22
Die Ostsächsische Sparkasse ist verpflichtet, die Zinsanpassung für Sparverträge, die nicht über eine wirksame Regelung zur Anpassung des variablen Zinses verfügen, auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8- bis 15-jähriger Restlaufzeit vorzunehmen.

BGH v. 17.1.2023 - II ZB 6/22
Die Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft ist bei der Beschlussfassung über seine Bestellung als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft nach § 181 Fall 1 BGB beschränkt. § 112 Satz 1 AktG ist auf die Bestellung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft nicht anwendbar.

Aktuell in der ZIP
In der M&A-Praxis wird mittlerweile verbreitet eine W&I (Warranty and Indemnity)-Versicherung abgeschlossen. Sie dient in ihrer klassischen Ausgestaltung dazu, die vom Verkäufer dem Käufer gegebenen Garantien abzusichern. Im Rahmen von Post-M&A-Streitigkeiten richtet sich der Blick dann weniger auf den eigenen Vertragspartner als auf den Versicherer. Im Folgenden sollen einige wesentliche Rechtsfragen erörtert werden, welche mit diesem Versicherungsprodukt verbunden sind. Zudem werden alternative Konzeptionen und aktuelle Produktentwicklungen erörtert sowie Gestaltungsempfehlungen gegeben.

EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe hat am 16.3.2023 in zwei verbundenen Rechtssachen (EuGH, Schlussanträge des GA Pikamäe v. 16.3.2023 – C-26/22 – UF und C-64/22 – AB ./. Land Hessen, Beteiligte: SCHUFA Holding AG) seine Schlussanträge vorgelegt und dabei erhebliche Bedenken gegen die weiter bestehenden insolvenzbezogenen Eintragungen in der SCHUFA-Auskunft und eine dort nicht berücksichtigte Restschuldbefreiung vorgebracht. Denn aus dem öffentlichen Register werden nach Maßgabe von § 3 Abs. 1 InsBekV nach Ablauf von sechs Monaten nach der Einstellung des Insolvenzverfahrens die entsprechenden Eintragungen gelöscht. Die Vorlagebeschlüsse hatte das VG Wiesbaden dem Gerichtshof unterbreitet und damit zahlreiche neue Rechtsfragen verbunden. Diese harren nunmehr der endgültigen Beantwortung durch den EuGH.

Mit erkennbar großer Sorge wartete die Justiz, vor allem die Richterschaft in Karlsruhe, auf die Entscheidung des EuGH, welche auf den Vorlagebeschluss des LG Ravensburg (BeckRS 2021, 7681) ergehen sollte, allerdings durch die Schlussanträge des Generalanwalt Athanasios Rantos (ZIP 2022, 1212) bereits weitgehend vorgeprägt war: Art. 5 Abs. 2 der Fahrzeug-Emissions-VO (VO (EG) Nr. 715/2007) sollte drittschützende Wirkung i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB entfalten. Genau das hat soeben der EuGH zugunsten der getäuschten und geschädigten Fahrzeugkäufer und Opfer der Manipulationen (Stichwort: Thermofenster) nachdrücklich bestätigt (EuGH, Urt. v. 21.3.2023 – C-100/21 – Mercedes-Benz Group): Zusammen mit der Rahmen-RL 2007/46/EG (Genehmigung von Kraftfahrzeugen, Systemen und Bauteilen) ist Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 715/2007 dahin auszulegen, dass es die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung untersagt und damit neben dem Schutz der allgemeinen Rechtsgüter auch den Schutz der „Einzelinteressen“ bewirkt.

Mit Schreiben vom 28.2.2023 hat das IDW zum EU-Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vom 7.12.2022 (COM(2022) 702 final) Stellung genommen.

Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechtes liegt vor, wenn einem männlichen Bewerber um eine Stelle abgesagt wird mit der Begründung, „unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände“. Das hat das LAG Nürnberg, Urt. v. 13.12.2022 – 7 Sa 168/22, entschieden.

Vor Inkrafttreten des MoMiG hatte der BGH bereits entschieden, dass eine im Einzelfall koordinierte Vergabe von Gesellschafterdarlehen wie ein entsprechendes koordiniertes Stehenlassen in der Krise einer Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs nach § 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG entgegenstehen könne. Zur Rechtslage nach Inkrafttreten des MoMiG hat sich der BGH nun mit Urteil vom 26.1.2023 (BGH, Urt. v. 26.1.2023 – IX ZR 85/21) geäußert. Die Frage sei dahin gehend zu beantworten, dass eine koordinierte Fremdfinanzierung der Anwendung des nunmehr in § 39 Abs. 5 InsO geregelten Kleinbeteiligtenprivilegs nach wie vor entgegenstehen kann, wenn in ihr die Übernahme einer über den nominellen Gesellschaftsanteil hinausgehenden unternehmerischen Verantwortung liegt. Gegebenenfalls würden die Gesellschaftsanteile der an der koordinierten Finanzierung beteiligten Gesellschafter zusammengerechnet.

Die neuen, ab 1.7.2023 geltenden Pfändungsfreigrenzen sind im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden:

OVG NRW v. 17.3.2023 - 4 A 1986/22 u.a.
Die erfolgten (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sind rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben. Das Land hat sich bei der Rückforderung nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Wenn Zuwendungsempfänger die Corona-Soforthilfen in dem dreimonatigen Bewilligungszeitraum im Frühjahr 2020 nicht oder nur teilweise zu diesen Zwecken benötigt haben, darf das Land allerdings neue Schlussbescheide erlassen und überzahlte Mittel zurückfordern.

OLG Celle v. 24.2.2023 - 9 W 16/23
Geschäftsführer müssen grundsätzlich hinnehmen, dass ihre Daten im Handelsregister öffentlich einsehbar sind.

OLG Hamburg v. 22.2.2023 - 5 U 28/22
Es handelt sich bei der Verfügungsmarke „BOSS“ um eine ernsthaft und markenmäßig vom HUGO BOSS-Konzern benutzte Marke. Das Verständnis als Marke in der Marke ist bei „BOSS“ in „THE REAL BOSS“ jedenfalls bei einer Deutung gegeben („Das wahre BOSS“). Eine absolute Zeichenunähnlichkeit ist hingegen nicht gegeben. Auch die Zeichen „BOSS“ und „I AM THE BOSS“ sind ähnlich und nicht absolut unähnlich.

BGH v. 26.1.2023 - IX ZR 85/21
Eine Beteiligung am Haftkapital i.H.v. 10 % (und nicht von weniger als 10 %) steht der Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs nicht entgegen; eine einschränkende Auslegung der Vorschriften über das Kleinbeteiligtenprivileg scheidet aus. Eine koordinierte Finanzierung durch mehrere Gesellschafter kann unabhängig von einer Krise der Gesellschaft und auch außerhalb des Anfechtungszeitraums des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO dazu führen, dass die Beteiligungen der an der Finanzierung beteiligten Gesellschafter am Haftkapital der Gesellschaft zusammenzurechnen sind; maßgeblich ist, ob eine überschießende unternehmerische Verantwortung übernommen wird.

EuGH v. 16.1.2023 - C-339/21
Telekommunikationsbetreiber können verpflichtet werden, auf Verlangen einer Justizbehörde gegen die Zahlung von Pauschalsätzen Leistungen zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs zu erbringen. Das Unionsrecht verlangt keine vollständige Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten.

OLG Köln v. 16.3.2023 - 15 U 120/22 u.a.
Den Betreibern eines Online-Portals sowie dessen Chefreporter ist Verbreiten bzw. Verbreiten lassen einzelner Äußerungen in Bezug auf den Kölner Kardinal Woelki untersagt. Hinsichtlich einiger der vom Kardinal angegriffenen Äußerungen besteht indes kein Unterlassungsanspruch.

BGH v. 24.1.2023 - VI ZR 152/21
Von einem Geschädigten, der vom Arbeitsamt aufgrund seines Gesundheitszustandes für nicht mehr vermittlungsfähig gehalten wird, kann grundsätzlich keine weitere Eigeninitiative hinsichtlich der Aufnahme von Erwerbstätigkeit erwartet werden. Unter diesen Umständen besteht grundsätzlich auch keine weitere Darlegungslast dazu, was der Geschädigte unternommen hat, um einen angemessenen Arbeitsplatz zu erhalten.

BGH v. 16.3.2023 - VII ZR 94/22
Der BGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucherbauvertrag i.S.d. mit Wirkung zum 1.1.2018 neu eingeführten § 650i BGB vorliegt.

EuGH, C-634/21 u.a.: Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.3.2023
Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, ist ein Profiling im Sinne der DSGVO. Rechtsverbindliche Beschlüsse einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde müssten gerichtlich umfassend überprüfbar sein.

Wer kennt ihn nicht, diesen immer wiederkehrenden Werbespruch: „Zufrieden oder Geld zurück!“? Doch jetzt hat er – veranlasst durch eine Vorlagefrage des BGH – die Luxemburger Richter erreicht. Die Generalanwältin Priit Pikamäe hat soeben unter dem 9.3.2023 ihre Schlussanträge (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe v. 9.3.2023 – C-133/22 – LACD) formuliert. Im Zentrum ihrer Argumentation steht die Vorschrift des Art. 2 Nr. 14 der Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU: Handelt es sich bei diesem Werbespruch um eine verbindliche „gewerbliche Garantie“, welche der deutsche Gesetzgeber in § 479 BGB verortet hat?

Mitunter, keineswegs allerdings sehr oft, sind auch die vom BGH entschiedenen Fälle so richtig aus dem Leben genommen – eingängig für jedermann, nachvollziehbar, geeignet für ein feinsinniges Schmunzeln. Zu dieser Kategorie lässt sich auch der Beschluss des BGH vom 9.2.2023 fassen (BGH, Beschl. v. 9.2.2023 – I ZR 142/22). Zugrunde lag eines von den nicht so recht beeinflussbaren „Missgeschicken“: Es ging um eine Klage auf Zahlung von Provision, die in der ersten Instanz Erfolg hatte. Die Beklagte ging jedoch in Berufung und erntete dort einen jener nicht gern gesehenen Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO: Einstimmig erklärte der Senat, die Berufung habe „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“. An diesem Beschluss war auch eine Richterin beteiligt, deren Mann, Richter am BGH, nunmehr mit seinem Senat über eine Nichtzulassungsbeschwerde zu befinden hatte.

Das BVerwG hat am 14.3.2023 entschieden, dass die Anordnung der Treuhand über die beiden Rosneft-Tochtergesellschaften Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining und Marketing GmbH auf der Grundlage des Energiesicherungsgesetzes rechtens war (BVerwG, Urt. v. 14.3.2023 – BVerwG 8 A 2.22).

LG Mühlhausen v. 8.3.2023 - 1 S 37/21
Wenn der BGH einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts der Bank bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe annimmt, wenn keine weiteren Sparjahre angegeben werden, dann muss aus Sicht der Kammer auch ein Kündigungsausschluss bis zum 25. Sparjahr angenommen werden, wenn die nachfolgenden Sparjahre 15 bis 25 im Einzelnen angegeben werden, auch, wenn bereits die höchste Prämienstufe erreicht worden ist.

OLG Frankfurt a.M. v. 14.3.2023 - 11 U 20/22
Die Verkaufsplattform eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u.a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer lediglich 90% des Kaufpreises zahlen mussten, während eBay 10% an den Buchhändler entrichtete, führte auch nicht zu einem Verstoß der Buchhändler gegen das BuchPrG.

Aktuell in der ZIP
Die seit 2018 ständige Rechtsprechung des XI. Zivilsenats, wonach die spezialgesetzliche die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung verdrängt, führt in der Konsequenz zu einer Reduktion des Anlegerschutzes. Insofern ruht die Hoffnung der Anleger auf der neuesten Rechtsprechung des II. Zivilsenats. Dieser widerspricht der Auffassung des XI. Zivilsenats. Auch wenn damit ein „Mehr an Anlegerschutz“ erreicht wird, verfangen die Argumente des II. Zivilsenats nicht.

Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 25.10.2022 – II ZR 22/22 , ZIP 2023, 29

LG Köln v. 11.1.2023 - 12 O 60/22
Es kann nach den Umständen des Einzelfalls die Ausübung des Widerspruchsrechts (hier: nach 29 Jahren) unzulässig sein und sich als grob widersprüchliches und damit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßendes Verhalten des Versicherungsnehmers darstellen, da besondere Gegebenheiten die Annahme rechtfertigen können, dass der Versicherer berechtigterweise mit einem Widerspruch des Versicherungsnehmers nicht mehr rechnen musste und auch der Versicherungsnehmer insoweit nicht mehr schutzwürdig ist.

Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann den Bescheid über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos nicht anfechten. Das hat der BFH, Urt. v. 21.12.2022 – I R 53/19, entschieden.

Die Beurteilung der Eigenschaft als Verbraucher im Sinne der VO (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) erfolgt nach dem Zweck des Vertragsschlusses und unabhängig davon, ob eine Person selbstständig oder in einem Arbeitsverhältnis tätig ist. Bei Zweifeln bzgl. der Begleitumstände kann die Gesamtwürdigung zugunsten der Person, die sich auf die Eigenschaft beruft, ausfallen. Das hat der EuGH, Urt. v. 9.3.2023 – C-177/22 – Wurth Automotive, entschieden. Die Urteilsaussprüche lauten:

LG Koblenz v. 11.1.2023 - 15 O 47/22
Haftet der Pächter einer Tankstelle und der Hersteller von Dieselkraftstoffen, wenn 7 Tage nach der Betankung Metallspäne im Kraftstoffsystem gefunden werden und der Motor eines Kraftfahrzeugs hierdurch einen erheblichen Schaden erleidet?

EuGH, C 466/21 P: Schlussanträge des Generalanwalts vom 9.3.2023
Generalanwalt Pikamäe hat seine Schlussanträge zu der Frage vorgelegt, ob das EuG zu Recht auf eine Klage von Lufthansa hin den Beschluss der Kommission vom 31.7.2017 für nichtig erklärt hat, mit dem diese eine Betriebsbeihilfe zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn ohne Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens genehmigt hatte.

Der Hauptfachausschuss des IDW hat IDW EPS 351 (02.2023) verabschiedet. Der Standardentwurf regelt die Anforderungen, die der Abschlussprüfer bei der formellen Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung im Rahmen der Abschlussprüfung zu beachten hat.

Die DWS Investment GmbH erkennt die Ansprüche der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kurz vor der mündlichen Verhandlung an und gibt die geforderte Unterlassungserklärung ab. Hintergrund der Streitigkeit waren Werbeaussagen zu angeblich nachhaltigen Geldanlagen der DWS.

LAG Nürnberg v. 13.12.2022 - 7 Sa 168/22
Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechtes liegt vor, wenn einem männlichen Bewerber um eine Stelle abgesagt wird mit der Begründung, "unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände".

EuGH v. 9.3.2023 - C-356/22
Gesundheitsbezogene Warnhinweise auf der Packung oder Außenverpackung eines Tabakerzeugnisses sind nicht allein deshalb "verdeckt" i.S.v. Art. 8 Abs. 3 Satz 1 der Tabakrichtlinie, weil dieses Erzeugnis in einem Warenausgabeautomaten vorrätig gehalten wird und deshalb von außen überhaupt nicht sichtbar ist.

OLG Celle v. 29.12.2022 - 13 U 3/22
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande - das lernt ein Jurist am Anfang seines Studiums. Was bei diesem vermeintlich einfachen Vorgang schiefgehen kann, illustriert eine Entscheidung des OLG Celle mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute gegenüber der Silicon Valley Bank Germany Branch aufgrund der bestehenden Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber Gläubigern ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem ordnete die BaFin an, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen (Moratorium). Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

VG Hannover v. 9.2.2023 - 10 A 6199/20
Anders als zuvor die niedersächsische Datenschutzbehörde hat das VG Hannover den Einsatz von Handscannern für zulässig gehalten, mithilfe derer bestimmte Arbeitsschritte innerhalb der jeweiligen Prozesspfade von Warenein- bis Warenausgang erfasst werden. Das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten überwiege hier nicht die unternehmerischen Interessen von Amazon.

BGH v. 14.2.2023 - XI ZR 152/22
Bei einem mit einem im stationären Handel geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag verbundenen und vom Darlehensnehmer widerrufenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag entfällt das Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers nach § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht dadurch, dass der Darlehensnehmer das Fahrzeug an einen - weder an dem Darlehensvertrag noch an dem damit verbundenen Kaufvertrag beteiligten - Dritten veräußert hat.

BGH v. 31.1.2023 - II ZB 10/22
Der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag kann nicht im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden. Mit Rücksicht auf die strenge Formalisierung des Registerrechts ist mit gesetzlich nicht vorgesehenen Eintragungen Zurückhaltung geboten.

Bei den Rechtstreitigkeiten, die der EuGH im Jahr 2022 erledigen musste, geht es, wie der Gerichtshof jetzt wissen ließ (PM Nr. 42/23 v. 3.3.2023), um die „großen Fragen unserer Zeit“, um Rechtsstaatlichkeit (vor allem in Polen und auch in Ungarn), um Umwelt und auch um den auszubauenden Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter. Doch auch Wettbewerbsstreitigkeiten vor allem auch gegenüber den großen Internetunternehmen zählen in dieser Bilanz, einschließlich zahlreicher Fälle zum Verbraucherschutz.

Mit Stellungnahme vom 2.3.3023 hat sich der DAV zum Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vom 7.12.2022 (COM(2022) 702 final) geäußert. Er hat darin insbesondere die Titel IV („Pre-Pack-Verfahren“), Titel V (Pflicht der Unternehmensleitung zur Antragstellung sowie zivilrechtliche Haftung, S. 28), Titel VI (Liquidation zahlungsunfähiger Kleinstunternehmen, S. 29) und Titel VII (Gläubigerausschuss, S. 42) in den Blick genommen.

Am 2.3.2023 hat der EuGH (EuGH, Urt. v. 2.3.2023 – C-268/21 – Norra Stockholm Bygg) eine Entscheidung getroffen, die im Schnittpunkt der zivilprozessualen Anordnung zur Vorlage von Dokumenten (§ 142 ZPO) und dem Schutz der personenbezogenen Daten nach Maßgabe der Art. 5 und 6 DSGVO liegt. Im Kern ging es in diesem Urteil um die gerichtliche Anordnung der Vorlage eines für Zwecke der Steuerprüfung erstellten – ungeschwärzten – Personenverzeichnisses, weil ein Unternehmen Bezahlung eines Restbetrags der bei der Errichtung eines Bürogebäudes aufgewandten Arbeitsstunden verlangte. Die Vorlage dieses Personenverzeichnisses sollte Beweis dafür erbringen, dass und ob die klageweise geltend gemachten Arbeitsleistungen auch tatsächlich erbracht worden waren. Dagegen verwahrte sich die Beklagte; sie trug vor, dieses Personenverzeichnis enthalte schützenswerte personenbezogene Daten.

Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Das hat der BFH, Urt. v. 14.2.2023 – IX R 3/22, entschieden.

Die tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu, auch wenn sie dieser unmittelbar vorausgeht. Dies ist auch dann der Fall, wenn die nationalen Rechtsvorschriften den Arbeitnehmern eine wöchentliche Ruhezeit gewähren, die länger ist als unionsrechtlich vorgegeben. Das hat der EuGH, Urt. v. 2.3.2023 – C-477/21 – MÁV-START, entschieden.

BGH v. 10.11.2022 - I ZR 8/19
Händler i.S.d. § 54b Abs. 1 UrhG ist, wer gewerblich Geräte und Speichermedien erwirbt und weiterveräußert, also Kaufverträge über diese Produkte abschließt. Es ist mit Blick auf die aus Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG folgende Ergebnispflicht bei der Gewährung des gerechten Ausgleichs für die Anfertigung von privaten Vervielfältigungen nicht geboten, Online-Marktplätze, die die Vermittlung von Kaufverträgen über vergütungspflichtige Geräte und Speichermedien ermöglichen, in den Kreis der Schuldner der Gerätevergütung aufzunehmen. Die analoge Anwendung des § 54b Abs. 1 UrhG auf Internet-Marktplätze kommt nicht in Betracht.

OLG Braunschweig v. 9.2.2023 - 2 U 1/22
Das OLG Braunschweig hat die Nutzung des Begriffs „smava“ als Keyword bei der Suchmaschine Google durch eine Betreiberin eines Vergleichsportals für Kreditvermittlungsangebote im Internet für zulässig befunden, da hiermit noch keine Verletzung der Marke oder Unternehmenskennzeichnung vorliege.

Aktuell in der ZIP
Das internationale Insolvenzrecht ist im Wandel. Anpassungs- und Interpretationsbedarf ergibt sich dabei nicht nur aus der rapide voranschreitenden Reformierung und Modernisierung der mitgliedstaatlichen Insolvenzrechtsordnungen, die zuletzt durch die Restrukturierungsrichtlinie nochmals neu befeuert wurde. Wie die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Galapagos vom 24.3.2022 zeigt, hat auch die Neufassung der EuInsVO 2015 Rechtsunsicherheit gestreut – sei es nun im Hinblick auf Richterrecht, das bei der Kodifikation ausgelassen wurde, oder in Bezug auf reformatorische Neuerungen. Sowohl das mehrfach bekräftigte gesetzgeberische Bekenntnis, forum shopping unterbinden zu wollen, als auch das hier zu besprechende Urteil des EuGH geben daher Anlass, sich mit der internationalen Eröffnungszuständigkeit in Fällen grenzüberschreitender Mobilität zu befassen. Der Beitrag nimmt zunächst eine Einordnung des Urteils in der Rechtssache Galapagos vor, ehe die Verlagerung des center of main interest (COMI) im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Antragstellung und deren Auswirkungen auf die internationale Insolvenz- und Restrukturierungszuständigkeit systematisch aufgearbeitet werden.

BGH v. 15.12.2022 - I ZR 8/19
Ein Unternehmen, das als Versicherungsnehmer eine Auslandsreisekrankenversicherung sowie eine Auslands- und Inlands-Rückholkosten-Versicherung als Gruppenversicherung für seine Kunden bei einem Versicherungsunternehmen unterhält und gegenüber Verbrauchern Mitgliedschaften vertreibt, die zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland berechtigen, und das von den geworbenen Mitgliedern eine Vergütung für den erworbenen Versicherungsschutz erhält, ist Versicherungsvermittler i.S.v. § 34d Abs. 1 Satz 1 GewO und bedarf deshalb der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

EuGH v. 28.2.2023 - C-695/20
Der Rat hat seine Durchführungbefugnisse nicht überschritten, indem er klargestellt hat, dass eine Vermutung dafür besteht, dass der Betreiber einer Plattform wie Only Fans der Erbringer der angebotenen Dienstleistungen ist.

Die EU wird ab 2024 einen neuen Standard für europäische grüne Anleihen einführen. EU-Parlament und Rat haben eine politische Einigung über die entsprechende Verordnung erzielt, die den freiwilligen und hochwertigen Standard etabliert.

Soziale und ökologische Kriterien haben bei der Vorstandsvergütung erheblich an Bedeutung gewonnen, zeigt eine neue Studie, die das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat.

Der Bundesrat hat am 3. März 2023 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht gebilligt.

OLG Braunschweig v. 23.2.2023 - 9 U 3/22
Ein Online-Glücksspieler aus Braunschweig, der in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 € bei Casino-Glücksspielen im Internet verloren hat, kann von dem in Malta ansässigen Glücksspiel-Veranstalter die Erstattung des verlorenen Einsatzes verlangen. In Niedersachsen war es nach damaliger Gesetzeslage verboten, Online-Glücksspiele anzubieten, so dass der Spielvertrag mit dem Kläger deshalb nichtig ist.

LG Offenburg v. 28.2.2023 - 2 O 98/22
Es ist davon auszugehen, dass der Schaden i.S.v. Art. 82 Abs. 1 DSGVO nicht bereits in der Verletzung der DSGVO als solcher liegt, sondern vielmehr ein auf einem Verstoß gegen die DSGVO beruhender Schaden darzulegen ist. Eine Erheblichkeitsschwelle für das Vorliegen eines solchen Schadens ergibt sich aus der DSGVO nicht. Bagatellschäden sind daher nicht auszuschließen. Zu verlangen ist aber jedenfalls, dass ein konkreter immaterieller Schaden auch tatsächlich eingetreten („entstanden“) ist.

BGH v. 19.1.2023 - VII ZR 787/21
Eine Beschränkung der Kündigungsfreiheit des Handelsvertreters i.S.d. § 89a Abs. 1 Satz 2 HGB kann nicht nur unmittelbar erfolgen, sondern auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen. Erweist sich eine vereinbarte Vorschusszahlung auf zu erwartende Provisionseinnahmen als unzulässige Kündigungsbeschränkung nach § 89a Abs. 1 Satz 2 HGB, kann der Unternehmer die gewährten Vorauszahlungen nicht nach Bereicherungsrecht gem. § 812 Abs. 1 BGB zurückfordern.

OLG Frankfurt a.M. v. 10.11.2022 - 6 U 104/22
Die Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ kann erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung der Verbraucher haben. Über grundlegende Umstände der von dem Unternehmen beanspruchten Klimaneutralität ist deshalb aufzuklären. Das OLG Frankfurt a.M. hat der Antragsgegnerin daher untersagt, ihre Produkte mit dem Logo „Klimaneutral“ zu bewerben, da diese Aufklärung fehlt.

LG Frankenthal v. 15.8.2022 - 6 O 79/22
Der Verkäufer einer Photovoltaikanlage muss den Käufer nicht ohne Weiteres darüber aufklären, dass die verkaufte Anlage nur dann Strom liefert, wenn das öffentliche Netz funktioniert. Dies hat das LG Frankenthal in einem Urteil klargestellt. Es hat daher der Kaufpreisklage der Firma gegen den Besteller einer Solaranlage vollumfänglich stattgegeben.

Am heutigen 1. März 2023 starten der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht ihre jeweiligen Angebote auf dem Social-Media-Netzwerk Mastodon.

LG Düsseldorf v. 11.1.2023 - 12 O 71/21
Das LG Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Blogger sich im Internet kritisch über ein Finanzprodukt geäußert hatte. Diese Kritik enthalte unwahre Tatsachenbehauptungen, meinte der Finanzdienstleister. Letztlich scheiterte jedoch der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

LG Düsseldorf v. 11.11.2022 - 38 O 144/22
Zu mehr als der (rein betragsmäßigen) Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage verpflichtet § 11 Abs. 1 PAngV den Unternehmer nicht. Ein Erfordernis, diesen Preis nicht nur zu beziffern, sondern ihn in bestimmter Weise zu bezeichnen oder durch Erläuterung ausdrücklich als niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auszuweisen, stellt § 11 Abs. 1 PAngV nicht auf.

Aktuell in der ZIP
Ein Kernproblem des einstufigen Insiderrechts liegt darin, dass die Zwecke von Insiderhandelsverbot und Ad-hoc-Publizität bei der Auslegung des Begriffs der Insiderinformation mitunter in Konflikt stehen. Nun hat die EU-Kommission im Rahmen des geplanten Listing Acts wesentliche Änderungen der MAR vorgeschlagen. Insbesondere sollen Zwischenschritte von der Ad-hoc-Publizität ausgenommen werden. Dieser Beitrag untersucht, inwieweit das die normstrukturellen Probleme bei irrationalen Kursreaktionen und gestreckten Sachverhalten löst, und zeigt Alternativen auf.

Der BGH, Beschl. v. 23.2.2023 – I ZR 157/21 – Action Replay, hat dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die sich auf die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs von Software beziehen, die dem Nutzer das Manipulieren des auf einer Spielkonsole ablaufenden Programms ermöglicht. Die Klägerin vertreibt auf ausschließlicher Basis in ganz Europa Spielkonsolen und Computerspiele. Die Beklagten haben die Software – insbesondere Ergänzungsprodukte – für diese Spielkonsolen entwickelt. Damit können deren Nutzer bestimmte Beschränkungen in den Computerspielen der Klägerin umgehen, etwa bei einem Rennspiel die Beschränkungen in der Verwendbarkeit eines „Turbos“. Dahinter steht, dass die Softwareprodukte der Beklagten die Daten der Spiele im Arbeitsspeicher verändern.

Gerade weil dies ein alltäglicher Fall ist, sind die Ausführungen des BGH bemerkenswert und vor allem für überlastete Anwälte durchaus ein Trost: Am 30.1.2023 hat der BGH durch Beschluss (BGH v. 30.1.2023 – VIa ZB 15/22) entschieden, dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung erfolgreich war. Das Codewort ist auch hier „Diesel-Klage“, doch gleichzeitig wohl auch Begründung einer mit der Bearbeitung von Fristsachen überlasteten Sozietät: Der Kläger hatte beim LG verloren; seine Anwälte legten fristgerecht Berufung ein. Doch vor Ablauf der Frist zur Begründung der Berufung beantragten sie deren Verlängerung, die auch gewährt wurde – allerdings mit dem nicht gerade nett zu nennenden Zusatz: „Eine weitere Verlängerung ist nicht zu erwarten.“

Am 15.2.2023 hat die EU-Kommission beschlossen, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen vor dem EuGH zu verklagen, weil die Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (RL (EU) 2019/1937), nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben.

Die Verurteilung eines Whistleblowers im LuxLeaks-Skandal zu einer Geldstrafe erfolgte zu Unrecht und verletzte diesen in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung. Das hat im Berufungsverfahren die Große Kammer des EGMR, Urt. v. 14.2.2023 – Nr. 21884/18, entschieden, damit das Urteil erster Instanz von 2021 gekippt und zudem eine Entschädigungszahlung angeordnet.

In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. Die tarifliche Entgelterhöhung steht unter einer aufschiebenden Bedingung i.S.d. § 158 Abs. 1 BGB, ohne dass es sich zugleich um eine Vertragsstrafenabrede i.S.d. §§ 339 ff. BGB handelt. Das hat das BAG, Urt. v. 22.2.2023 – 4 AZR 68/22, entschieden.

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. Ein solcher kann darin liegen, dass mit dem höheren Zuschlag neben den spezifischen Belastungen durch die Nachtarbeit auch die Belastungen durch die geringere Planbarkeit eines Arbeitseinsatzes in unregelmäßiger Nachtarbeit ausgeglichen werden sollen. Das hat das BAG, Urt. v. 22.2.2023 – 10 AZR 332/20, entschieden.

Schleswig-Holsteinisches OLG v. 21.2.2023 - 2 Wx 50/22
Gem. § 26 Abs. 2 AktG analog ist es erforderlich, dass der Gründungsaufwand, den die GmbH zu Lasten ihres Nominalkapitals zu tragen hat, im Gesellschaftsvertrag als Gesamtbetrag offengelegt wird. Dabei sind die von der Gesellschaft zu tragenden Kosten als Gesamtbetrag (Endsumme) im Gesellschaftsvertrag auszuweisen, wobei Beträge, die noch nicht genau beziffert werden können, geschätzt werden müssen. Zudem müssen diejenigen Gründungskosten, die die Gesellschaft tragen soll, im Einzelnen aufgeführt und beziffert werden.

BGH v. 12.1.2023 - I ZB 33/22
Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von inländischen oder ausländischen Schiedssprüchen sind die Vorschriften der §§ 110 ff. ZPO über die Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit entsprechend anwendbar. Der Antragsteller in einem solchen Verfahren steht einem Kläger i.S.v. § 110 Abs. 1 ZPO gleich. Die Privilegierung des Widerklägers gem. § 110 Abs. 2 Nr. 4 ZPO findet ihre Rechtfertigung darin, dass die Erhebung einer Widerklage durch einen vorangegangenen Angriff des Klägers veranlasst ist. Es ist deshalb auch nicht ungeachtet der formalen Parteirolle derjenige als Angreifer anzusehen, der die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs begehrt.

Der Verbraucherpreisindex für Deutschland wird in turnusmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit den Ergebnissen für den Berichtsmonat Januar 2023 erfolgt die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020.

BAG v. 15.11.2022 - 3 AZR 505/21
Das Bestehen eines isolierten Gewinnabführungsvertrags rechtfertigt im Rahmen der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG keinen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage der herrschenden Gesellschaft.

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp einer Mio. Euro gegen vier Dortmunder Bauunternehmen wegen Absprachen bei Ausschreibungen von Straßenbauarbeiten verhängt. Das Verfahren ging auf einen Kronzeugenantrag eines weiteren tatbeteiligten Unternehmens, der Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, zurück, dem in Anwendung der gesetzlichen Regelung das Bußgeld erlassen wurde.

AG München v. 14.2.2023 - 161 C 12736/22
Das Erlöschen einer ursprünglich erteilten Einwilligung in die Zusendung von E-Mail-Werbung kann etwa anzunehmen sein, wenn in einem Zeitraum von vier Jahren ein Account, bei dessen Erstellung ein Newsletter abonniert wurde, nicht mehr genutzt und in Kenntnis hiervon auch keine weitere Werbung übersandt wurde. In einem solchen Fall muss sich der Werbende vor der neuerlichen Zusendung von E-Mail-Werbung bei dem Empfänger erkundigen, ob die ursprüngliche Einwilligung fortbesteht.

BGH v. 17.1.2023 - II ZR 76/21
Ein Gesellschafter einer GbR ist wegen des Grundsatzes, dass niemand Richter in eigener Sache sein darf, von der Abstimmung über die Kündigung eines Vertrags ausgeschlossen, wenn der Beschluss darauf abzielt, das Verhalten des Gesellschafters zu missbilligen. Auch bei der konkludenten Beschlussfassung einer GbR ist der einem Stimmverbot unterliegende Gesellschafter an der Willensbildung der Gesellschaft zu beteiligen.

LG Köln v. 18.8.2022 - 14 O 350/21
Für die Bejahung der Schutzschranke nach § 57 UrhG reicht es aber nicht aus, dass das urheberrechtlich geschützte Werk aus Sicht des objektiven Betrachters in Bezug auf den Hauptgegenstand der Verwertung im Hintergrund steht. Nach dem Wortlaut der Schrankenbestimmung ist vielmehr weitergehend erforderlich, dass das Werk im Verhältnis zum Hauptgegenstand der Wiedergabe unwesentlich ist.

BGH v. 10.11.2022 - I ZR 16/22
In situ generierter Stickstoff, mit dem Schadorganismen bekämpft werden, ist ein Biozidprodukt i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten. Es unterliegt daher grundsätzlich der Zulassungspflicht nach Art. 17 Abs. 1 BiozidVO.

BGH v. 23.2.2023 - I ZR 157/21
Der BGH hat sich vorliegend mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs von Software befasst, die dem Nutzer das Manipulieren des auf einer Spielkonsole ablaufenden Programms ermöglicht (sog. "Cheat-Software"). Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

BGH v. 15.2.2023 - IV ZR 133/21
Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der mündlichen Verhandlung eintreten.

Aktuell in der ZIP
Die Wirksamkeit von klauselmäßigen Entgelten in Bausparverträgen ist Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen. Am 15.11.2022 hat der BGH das jährlich zu entrichtende sog. Jahresentgelt für die bauspartechnische Verwaltung in der Ansparphase eines Bausparvertrags als unangemessene Benachteiligung des Bausparers verworfen. In diesem Zusammenhang hat der BGH die beiden Hauptleistungen der Bausparkasse in der Ansparphase besonders herausgestellt. Zu diesen zählt die Option des Bausparers auf ein Bauspardarlehen. Der Beitrag skizziert die wesentlichen Aussagen der BGH-Entscheidung und analysiert die Zulässigkeit einer klauselmäßigen Optionsprämie in der Ansparphase eines Bausparvertrags.

Liest man pflichtgemäß die Seiten, auf denen der EuGH seine Urteile, aber auch die Schlussanträge der Generalanwälte Tag für Tag veröffentlicht, dann ist es mitunter so, dass schon Schlussanträge wesentliche Neuerungen mit einiger Emphase ankündigen – immer erwartend, dass der Gerichtshof diesen Ausführungen auch folgt, was er nur selten nicht tut. Einer dieser höchst bemerkenswerten Schlussanträge trägt jetzt das Datum des 16.2.2023 (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts v. 16.2.2023 – C-520/21 – Bank M.); Verfasser ist Generalanwalt Anthony Collins. In dieser polnischen Sache geht es erneut um eine rechtsmissbräuchliche Umrechnungsklausel (Schweizer Franken vs. Zloty) in einem Hypothekardarlehensvertrag. Die globale Finanzkrise des Jahres 2008/2009 bewirkte, dass aus dem attraktiven Zins- und Umrechnungsangebot ein Horrorszenario für den Verbraucher wurde.

Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert es nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt. Das hat das BAG, Urt. v. 16.2.2023 – 8 AZR 450/21, entschieden.

Das BMJ hat am 16.2.2023 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie veröffentlicht.Das BMJ hat am 16.2.2023 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie veröffentlicht.Das BMJ hat am 16.2.2023 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie veröffentlicht.

BGH v. 8.11.2022 - II ZR 91/21
Gegen den Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH, der unter Verletzung seiner gesellschafterlichen Treuepflicht eine materiell unrichtige Gesellschafterliste einreichen will, steht dem von der Unrichtigkeit nachteilig betroffenen Gesellschafter ein Unterlassungsanspruch zu, den er mit der vorbeugenden Unterlassungsklage geltend machen kann.

In einer für die anwaltliche Schiedsgerichtspraxis sehr bedeutsamen Entscheidung hat der BGH, Beschluss vom 12.1.2023 – I ZB 33/22, eine Kehrtwende vollzogen und die Forderung nach einer Prozesskostensicherheit (§ 110 ZPO) im Verfahren zur Vollstreckbarerklärung von in- und ausländischen Schiedssprüchen nunmehr zugelassen. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Der Antragsteller ist ein deutscher Unternehmer, der jahrzehntelang in der Russischen Föderation tätig war. Er kooperierte mit russischen Unternehmen; doch nach deren Ende kam es zum Streit: Der Antragssteller eröffnete ein Ad-hoc-Schiedsverfahren in Moskau und erreichte eine Verurteilung der Antragsgegner auf Schadensersatz von rund 50 Mio. €.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen vor dem EuGH zu verklagen, weil die Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben.

EuGH, C-520/21: Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.2.2023
Nach der Nichtigerklärung eines Hypothekendarlehensvertrags wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln können Verbraucher gegen Banken Ansprüche geltend machen, die über die Rückerstattung der erbrachten Geldleistungen hinausgehen; Banken dagegen ist dies verwehrt. Es ist Sache der nationalen Gerichte, nach Maßgabe des nationalen Rechts zu bestimmen, ob Verbraucher zur Geltendmachung derartiger Ansprüche berechtigt sind, und ggf. über deren Begründetheit zu entscheiden.

EuGH, C 38/21 u.a.: Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.2.2023
Generalanwalt Collins hat sich in seinen vorliegenden Schlussanträgen mit dem Widerrufsrecht bei Kfz-Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung und bei Darlehensverträgen zur Finanzierung des Kaufs eines Gebrauchtwagens befasst.

EuGH v. 16.2.2023 - C-312/21
Das einschlägige Unionsrecht steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, wonach in dem Fall, dass dem Antrag teilweise stattgegeben wird, jede Partei ihre Kosten und die Hälfte der gemeinsamen Kosten trägt. Die Informationsasymmetrie zwischen den Parteien bleibt bei der Beurteilung der Möglichkeit für ein nationales Gericht, den durch eine solche Zuwiderhandlung verursachten Schaden zu schätzen, unberücksichtigt.

LG Düsseldorf v. 22.12.2022 - 14c O 45/21
Bei einem Werk der angewandten Kunst i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, das einen Unterfall des Werks der bildenden Künste darstellt, § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG genügt für ein Erscheinen i.S.v. § 6 Abs. 2 S. 2 UrhG auch, wenn das Werk oder ein Vervielfältigungsstück des Werks mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit bleibend zugänglich gemacht ist. Der bleibenden Veröffentlichung i.S.v. § 6 Abs. 2 S. 2 UrhG unterfällt insbesondere die bleibende Ausstellung im Museum einschließlich der Aufnahme in ein Museumsmagazin, nicht jedoch die nur vorübergehende Aufstellung im öffentlichen Raum oder in einer privaten Galerie als Kulisse.

BGH v. 15.2.2023 - IV ZR 353/21
Ein Bereicherungsanspruch ist jedenfalls nach § 242 BGB wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (a.F.) ausgeschlossen, wenn dem Versicherungsnehmer durch einen geringfügigen Belehrungsfehler nicht die Möglichkeit genommen worden ist, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.

LG Braunschweig v. 14.2.2023 - 6 O 3931/21
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) seinen sich aus den Grundrechten ergebenen Schutzpflichten gegenüber den Bürgern genügt. Die Verpflichtungen eines privatwirtschaftlich handelnden Unternehmens reichen nicht weiter als die dem Staat aus den Grundrechten unmittelbar erwachsenen Schutzpflichten. Die Volkswagen AG hält sich an die geltenden Vorschriften.

Aktuell in der ZIP
In Anknüpfung an ihre Publikation aus ZIP 2021, 653 nehmen die Verfasser kritisch zum Urteil des LG München I v. 23.11.2022 – 29 O 7754/21, ZIP 2022, 2505, Stellung, das im Fall „Wirecard“ die Anmeldung kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzansprüche der Anleger zur Insolvenztabelle im Rang des § 38 InsO abgelehnt hat. Sie zeigen auf, dass die aktuelle Entscheidung des LG München I mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar ist, sie den Gehalt des § 199 Satz 2 InsO missinterpretiert und die europarechtliche Dimension unterbelichtet.

OLG Brandenburg v.17.1.2023 - 6 U 26/22
§ 3 Abs. 4, 4a MPAV enthält Vorgaben dazu, an welche Personengruppen In-vitro-Diagnostika speziell auch für den Nachweis des Coronavirus Sars-Cov-2 ausgegeben werden dürfen. Die Vorschriften stellen damit eine produktbezogene Absatzbeschränkung mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes von Verbrauchern dar. Der durch die Abgabebeschränkung bewirkte Schutz der Patienten vor Diagnostika, die für Laien nicht geeignet sind, wird aber erst relevant, wenn das betreffende Produkt tatsächlich in deren Hände gelangt.

Der Gravenbrucher Kreis hat in einer Stellungnahme vom 13.2.2023 zum Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte der nationalen Insolvenzrechte (COM (2022) 702 final) die gezielte Anpassung der europäischen Insolvenzrechte befürwortet und zugleich zukunftsweisende Investitionen in die Stärkung der deutschen Justizverwaltung gefordert.

Die BaFin haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. Eine Verletzung der Bilanzkontrollpflichten im Rahmen des sog. Wirecard-Skandals ist auch nicht feststellbar. Das hat das OLG Frankfurt, Beschl. v. 6.2.2023 – 1 U 173/22, entschieden und damit die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, wonach ein Anleger die BaFin nicht wegen Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz für erlittene Kursverluste in Anspruch nehmen kann.

Es ist zulässig, wenn nationale Vorschriften – hier: das BDSG – strengere Anforderungen an die Abberufung eines Datenschutzbeauftragten stellen, als es die DSGVO tut. Das hat der EuGH, Urt. v. 9.2.2023 – C-453/21 – X-FAB Dresden und C-560/21 – KISA, auf zwei Vorabentscheidungsersuchen des BAG (zu C-453/21: BAG v. 27.4.2021 – 9 AZR 383/19 (A), ZIP 2021, 1880 = EWiR 2021, 630 (Fuhlrott)) hin entschieden.

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Januar 2023 um 10,6 % höher als im Januar 2022. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat damit zum vierten Mal in Folge rückläufig. Im Dezember 2022 hatte sie bei +12,8 % gelegen, im November bei +14,9 %. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Großhandelspreise im Januar 2023 erstmals seit September 2022 wieder leicht (+0,2 %).

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Februar 2023, einstimmig den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ in einer vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.

LG München I v. 13.2.2023 - 4 HKO 14545/21
Die Verleihung und Publizierung sog. "Ärzte-Siegel" durch die Zeitschrift Focus gegen Entgelt an Ärzte verstößt gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot. Mit den Siegeln wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass die betreffenden Ärzte, die als "Top-Mediziner" bezeichnet bzw. als "Focus-Empfehlung" angepriesen werden, aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen.

OLG Frankfurt a.M. v. 6.2.2023 - 1 U 173/22
Die BaFin haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. Eine Verletzung der Bilanzkontrollpflichten im Rahmen des sog. Wirecard-Skandals ist nicht feststellbar.