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EU-Rat nimmt neue Kryptowerte-Vorschriften an

Die EU führt einen Rechtsrahmen für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ein. Der Rat hat am 16.5.2023 die  Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung) angenommen und damit erstmals einen Rechtsrahmen auf EU-Ebene für diesen Sektor festgelegt.

Die MiCa-Verordnung soll Anleger schützen, indem sie die Transparenz erhöht und einen umfassenden Rahmen für Emittenten und Dienstleister schafft, einschließlich der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die neuen Vorschriften erstrecken sich auf Emittenten von Utility-Token, werteferenzierten Token und sog. Stablecoins. Sie gelten auch für Dienstleister wie Handelsplätze und Wallets, in denen Kryptowerte gehalten werden. Dieser Regelungsrahmen soll Anleger schützen und die Finanzstabilität wahren, gleichzeitig aber Innovationen ermöglichen und die Attraktivität der Kryptobranche fördern.

Außerdem wird ein harmonisierter Regelungsrahmen für die Europäische Union eingeführt, der angesichts des globalen Charakters der Kryptomärkte eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation, in der nur in einigen Mitgliedstaaten einzelstaatliche Rechtsvorschriften gelten, darstellen soll.

Hintergrund:

Die EU-Kommission hat den MiCA-Vorschlag am 24.9.2020 vorgestellt. Der Rat hat sein Verhandlungsmandat für die Kryptowerte-Verordnung am 24.11.2021 angenommen. Die am 31.3.2022 aufgenommenen Triloge zwischen den beiden gesetzgebenden Organen endeten am 30.6.2022 mit einer vorläufigen Einigung. Die heutige förmliche Annahme der Verordnung ist der letzte Schritt in dem Verfahren.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des Rates der EU finden Sie die MiCA-Verordnung hier.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.05.2023 11:18
Quelle: Rat der EU PM vom 16.5.2023

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