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RegE: Schnellere Entscheidungen des BGH in Massenverfahren

Die Bundesregierung hat am 16.8.2023 den RegE eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH beschlossen. Dem BGH soll es erleichtert werden, grundsätzliche Rechtsfragen zu entscheiden, die sich in einer Vielzahl von Verfahren (wie z.B. aktuell im Diesel-Skandal oder wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen) in gleicher Weise stellen. Dies soll schneller Rechtssicherheit für alle schaffen und die Gerichte entlasten, indem weitere Klagen zur selben Rechtsfrage vermieden werden

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
-    Wird in einem Massenverfahren eine Revision eingelegt, so kann der BGH dieses Verfahren zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen.
-    Der BGH entscheidet über die grundsätzlichen Rechtsfragen auch dann, wenn sich das Revisionsverfahren z.B. durch Rücknahme erledigt hat: Er trifft die Entscheidung dann als neuartige Leitentscheidung.
-    Die Leitentscheidung hat keine Auswirkungen auf das einzelne Revisionsverfahren; den Parteien bleibt es unbenommen, sich zu vergleichen oder die Revision zurückzunehmen.
-    Die Leitentscheidung dient – wie eine Revisionsentscheidung sonst auch – den Gerichten und der Öffentlichkeit als Richtschnur und Orientierung. Dies soll für schnellere Rechtssicherheit bei Betroffenen und Rechtsanwendern sowie eine Entlastung der Gerichte durch Vermeidung weiterer Klagen oder Rechtsmitteleinlegungen zur selben Rechtsfrage sorgen und keine zusätzlichen Kosten verursachen.
-    Gerichte können bei ihnen anhängige Parallelverfahren im Einverständnis mit den Parteien bis zur Revisions- oder Leitentscheidung aussetzen.
Der RegE ist abrufbar unter www.bmj.de.

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.08.2023 19:24
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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