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RegE für digitale Verfassungsbeschwerde

Die Bundesregierung hat am 23.8.2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG veröffentlicht. Der RegE sieht nun auch die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG vor, nachdem in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten der elektronische Rechtsverkehr bereits stattfindet.

Mit der Einfügung der neuen §§ 23a bis 23e im BVerfGG werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation mit dem BVerfG geschaffen. Danach können in den verfassungsgerichtlichen Verfahren beim BVerfG Dokumente auch auf elektronischem Weg rechtswirksam eingereicht sowie seitens des BVerfG Dokumente elektronisch zugestellt werden. Das Gesetz soll zum Monatsanfang des vierten Monats nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Im Interesse der Einheitlichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs folgen die vorgeschlagenen Regelungen im Wesentlichen den bereits bestehenden Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in der ZPO und den vergleichbaren Regelungen der anderen Fachprozessordnungen. Es wird damit auch an die bereits bestehende Infrastruktur angeknüpft.
Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts werden zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs auch in Verfahren vor dem BVerfG verpflichtet. Bürger, Organisationen, Verbände und Unternehmen sowie andere Verfahrensbeteiligte können vom elektronischen Zugang Gebrauch machen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Zudem sind in dem Entwurf Vorkehrungen für die elektronische Aktenführung durch das BVerfG vorgesehen. Schließlich eröffnet der Entwurf für bestimmte Forschungsvorhaben die Möglichkeit früherer Einsichtnahme in Altunterlagen des BVerfG.
Der RegE ist abrufbar unter www.bundesjustizministerium.de.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.08.2023 17:54
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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