BGH, Beschluss vom 21. September 2023 - V ZB 17/22
Leitsatz des Gerichts:
Der von einer rechtmäßig zustande gekommenen Zwangseintragung in dem Grundbuch Betroffene hat nach deren Löschung keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblattes; ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus einer entsprechenden Anwendung des § 28 GBV oder aus Art. 17 DS-GVO noch unmittelbar aus den Grundrechten.
(Volltext)
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.12.2023 09:01