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CMS vertritt erfolgreich 130 Kabelnetzbetreiber in Verfahren um Einspeiseentgelte

Hamburg – Die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Deutsche Netzmarketing GmbH (DNMG) haben eine langfristige Kooperationsvereinbarung für die Verbreitung der ARD-Programme und Dienste in den Netzen der DNMG-Netzbetreiber abgeschlossen. Die Vereinbarung ist das Ergebnis eines konstruktiven und intensiven Verhandlungsprozesses. Die Parteien haben daraufhin ihre gerichtliche Auseinandersetzung um diskriminierungsfreie Konditionen der Einspeisung beigelegt.

Ein CMS-Team unter der Federführung von Dr. Markus Schöner hat die DNMG und deren Netzbetreiber in den Gerichtsverfahren erfolgreich vertreten. Das CMS-Team war zuvor schon in dem Musterverfahren der wilhelm.tel GmbH gegen das ZDF tätig, in dem der BGH im Jahr 2021 das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot auf die Verweigerung der Zahlung von Einspeiseentgelten angewendet hat. Die der DNMG angeschlossenen Kabelnetzbetreiber konnten im Anschluss an das Verfahren mit dem ZDF unter anderem das Einspeiseentgelt regeln. Aktuell vertritt CMS die DNMG und deren Netzbetreiber noch in den verbliebenen Auseinandersetzungen gegen die ARTE.

CMS Deutschland
Dr. Markus Schöner, Lead Partner
Dr. Nantje Johnston, Principal Counsel
Dr. Tim Reher, Partner, alle Antitrust, Competition & Trade
Dr. Matthias Schlingmann, Partner, Dispute Resolution



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 05.02.2024 08:57

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