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BMJ: RefE zur Reform des Schiedsverfahrensrechts

Das BMJ hat am 1.2.2024 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt. Mit der Reform soll Deutschlands Attraktivität als Standort für Streitbeilegung gestärkt werden. Die interessierten Kreise haben Gelegenheit, bis zum 14.3.2024 Stellung zu nehmen.

Geplant sind folgende Änderungen:

Schiedsvereinbarungen im kaufmännischen Verkehr sollen künftig wieder – wie vor 1998 – formlos abgeschlossen werden können.
Klargestellt werden soll, dass Schiedsrichter ihre Schiedssprüche veröffentlichen können, wenn die Parteien mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Diese Zustimmung soll als erteilt gelten, wenn sie der Veröffentlichung nicht widersprechen.

Ebenso soll klargestellt werden, dass mündliche Verhandlungen vor Schiedsgerichten per Bild- und Tonübertragung („Videoverhandlung“) durchgeführt werden können. Insoweit ergänzt das Vorhaben das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten. Zudem sollen Schiedssprüche künftig auch elektronisch erlassen werden können. Dazu sollen sie von den Schiedsrichtern mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.

Für Verfahren vor staatlichen Gerichten, die in Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren stehen (insb. Verfahren, mit denen der Schiedsspruch durch staatliche Gerichte aufgehoben oder für vollstreckbar erklärt wird), sind ebenfalls Änderungen vorgesehen. So soll für die Parteien die Möglichkeit geschaffen werden, in diesen Verfahren Schriftstücke in englischer Sprache vorzulegen. Außerdem soll für diese Verfahren eine neue Zuständigkeitsregelung zur Anwendung gelangen können: Hat das (Bundes-)Land des Gerichtsorts einen sog. Commercial Court eingerichtet und entsprechende Verfahren diesem besonderen Spruchkörper zugewiesen, so soll dieser für das betreffende Verfahren zuständig sein. Bei entsprechendem Einvernehmen der Parteien sollen diese Verfahren vor den Commercial Courts vollständig in englischer Sprache geführt werden können. Englische Beschlüsse der Commercial Courts sollen zusammen mit einer deutschen Übersetzung veröffentlicht werden



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.02.2024 07:13
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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