Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

BGH, Beschluss vom 14. März 2024 - V ZB 2/23

Leitsatz des Gerichts:
Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Einreichers liegenden Gründen beruht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, BeckRS 2024, 2621).
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.04.2024 08:19

zurück zur vorherigen Seite