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EU-Parlament: Starre Zahlungsfristen gegen Zahlungsverzug

Am 23.4.2024 hat das Plenum des EU-Parlaments den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) zur Zahlungsverzugsverordnung in der ersten Lesung angenommen. Ziel des Verordnungsvorschlags zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist es, die Zahlungsdisziplin aller Beteiligten, Unternehmen sowie Behörden zu verbessern und insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor negativen Auswirkungen des Zahlungsverzugs zu schützen. Der nun angenommene Bericht sieht eine Verkürzung der im Geschäftsverkehr derzeit geltenden Höchstfrist für vertragliche Zahlungsziele von 60 Tagen auf zwingende 30 Tage vor. Bei ausdrücklicher Vereinbarung kann nach dem Parlament im B2B-Bereich die Frist jedoch auf bis zu 60 Tage oder – etwa bei saisonalen Produkten – sogar auf bis zu 120 Tage verlängert werden. Das Gesetzgebungsverfahren wird erst nach der Wahl eines neuen Parlaments weitergehen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.05.2024 15:14
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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