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BaFin erwartet von Banken faire und transparente Umsetzung des BGH-Urteils zu AGB-Änderungen

Die BaFin erwartet von Kreditinstituten, dass sie das BGH-Urteil zu unwirksamen Gebührenanpassungen beachten, alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kunden umgehen. Der BGH hatte am 27.4.2021 (XI ZR 26/20) entschieden, dass Klauseln in den AGB einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen fingieren.

Die Erwartungshaltung der Aufsicht umfasst folgende Aspekte:

  • Klare und verständliche Unterrichtung der Kunden über die Konsequenzen des BGH-Urteils
  • Benennung eines Kontakts für Fragen von Kunden
  • Implementierung neuer Vertragsgrundlagen und keine weitere Erhebung von rechtsgrundlosen Entgelten
  • Vollständige Information über Änderungen, um die Bezifferung eines Erstattungsanspruchs zu ermöglichen
  • Erstattung von zu Unrecht erhobenen Entgelten
  • Bildung von Rückstellungen.

Wichtig ist, dass die Institute diese Schritte jetzt umgehend einleiten, falls dies nicht bereits erfolgt ist. Ebenso wesentlich ist, dass Bankkunden bei der Anpassung ihrer Verträge nicht unter Druck gesetzt werden. Sollte ein Institut die BGH-Entscheidung und die Erwartungen der Aufsicht dauerhaft und systematisch nicht beachten, wird die BaFin aufsichtliche Maßnahmen in Betracht ziehen. Um die Umsetzung des Urteils zu verfolgen, steht die BaFin u.a. mit einzelnen Kreditinstituten, den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen in Kontakt.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.10.2021 15:43
Quelle: BaFin PM vom 26.10.2021

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